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Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung

Zur Behandlungspflege zählen medizinische Leistungen, die der behandelnde Haus- oder Facharzt mit einer „Verordnung häuslicher Krankenpflege“ anordnet. Mit der Durchführung beauftragen Sie als Patient Ihre Diakoniestation.
Wir reichen die Verordnung des Arztes zur Genehmigung bei der Krankenkasse ein. Leistungen im Rahmen der Behandlungspflege werden in der Regel durch die Krankenversicherung und nicht durch die Pflegeversicherung finanziert. Jeder Patient (auch wer nicht pflegebedürftig ist) hat hierauf Anspruch. Voraussetzung ist, dass der Arzt es anordnet und keine andere Person im Haushalt diese Hilfen erbringen kann.

Beispiele für Behandlungspflegeleistungen sind:

  • Injektionen
  • Blutdruckmessen
  • Blutzuckermessung
  • Verbände bei Wunden
  • Versorgung eines Druckgeschwüres (Dekubitus)
  • Medikamente stellen und verabreichen
  • Einlauf / Klistier
  • Versorgung eines suprapubischen Katheter
  • Stomabehandlung
  • Wechseln und Pflege der Trachealkanüle
  • Kompressionsverbände
  • An-/Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Anleitung eines Angehörigen oder anderer Person bei der Behandlungspflege in der Häuslichkeit